Das Bundesnaturschutzgesetz ist um WKAs herum faktisch aufgehoben

Ein großes Problem ist der sogenannte Vogelschlag. Vögel können die Bewegung der Rotorblätter, die an den Enden Geschwindigkeiten von 240 km/h und mehr erreichen, nicht richtig einschätzen und sterben zu Tausenden am Fuße der Sargnägel, darunter auch vom Aussterben bedrohte Arten. Auch Tiere, die nachts aktiv sind, wie Zugvögel oder Fledermäuse, haben keine Chance. Selbst wenn sie nicht direkt von den riesigen Blättern getroffen werden, können diese tödlich wirken, da in ihremBereich der Luftdruck so stark schwankt, daß ihre Lungen zerreißen.

Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz:
§ 44 Vorschriften für […] Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten…