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04 / 2010
 
Antibiotika, Süßstoffe – vom täglichenWahnsinn der Tiermast
Eigentlich ist es ganz einfach: Antibiotika zur Wachstumsbeschleunigung in der Tiermast sind seit 2005 in der EU verboten. Zu oft kam es zur Bakterien-Resistenz und zur Ausbreitung von gefährlichen Mikroben. Und zur unerwünschten Antibiotika-Belastung der Fleisch-Konsumenten. Das Verbot taugte jedoch nur wenig: Kriminelle Tiermäster und ihre ebenso illegal tätigen Tierärzte beschaffen Antibiotika in unbegrenzter Menge. Und setzen sie unter dem Deckmäntelchen der „medizinischen Notwendigkeit“ weiterhin ein, zum Beispiel bei der Putenmast. Die jeweiligen Berufsverbände, zum Beispiel der Deutsche Bauernverband (DBV), gehen lieber gegen Kritiker wie die Verbraucherzentrale vor, anstatt in den eigenen Reihen illegale Praktiken abzustellen (DBV beklagt eine „Diffamierung der Tierhalter“). Jetzt reicht es sogar der industriefreundlichen Landwirtschaftsministerin Aigner: Ab 2011 müssen Pharmaindustrie und Großhändler die abgegebenen Mengen von Tierarzneimitteln zentral melden („Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register“, TAR). So soll Mißbrauch ausgeschlossen werden – nicht nur bei Antibiotika, sondern beispielsweise auch bei illegaler Verwendung von Hormo- nen. Andere Mastbeschleuniger müssen nicht gemeldet werden: Zum Beispiel Süßstoffe – in Bürokratensprache „Aromastoffe und appetitanregende Stoffe“ genannt. Mit ihnen dürfen zum Beispiel Ferkel schnell dick gemästet werden. Hinweis: Die gleiche mästende Wirkung haben Süßstoffe auchbei Menschen. Wissenschaftler machen sie sogar für dieweltweite Übergewichts-Epidemie mitverantwortlich.

[Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, November
2010; EU-Kommission, 2004; Swithers SE et al.; Behavioral Neuroscience,
2008; Yang Q, Yale Journal of Biology and Medicine. 2010]
 
 
   
 
 
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