Cystus052® im Deutschen Bundestag

Die Auseinandersetzungen um Cystus052 ® gehen in eine neue Runde. Weil Cystus052® als Medizinprodukt verboten wurde, Nachahmerprodukte von anderen Firmen aber seit Jahren mit behördlicher Duldung ungehindert als Medizinprodukt vermarktet werden, hat sich die Dr. Pandalis Urheimische Medizin nun mit einer Petition an den deutschen Bundestag gewandt. „Wir sehen darin eine schwere Benachteiligung der Firma, die alle wesentlichen Forschungen zu Cistus incanus veranlaßt hat“, sagt Dr. Georgios Pandalis, Gründer der Urheimischen Medizin. Die Petition wird im Bundestag unterstützt von Beate Walter-Rosenheimer, Bundestagsabgeordnete von Bündnis90/ Die Grünen. Voraussichtlich im Oktober wird die Petition im Ausschuß des Bundestags behandelt. Wesentliches Ziel ist es, die Bundesbehörden zu einem offenen Gespräch mit dem Unternehmen zu veranlassen. Wir werden Sie in den Urheimischen Notizen über den weiteren Fortgang informieren.

Seit über einem Jahr versucht die Dr. Pandalis Urheimische Medizin die Wiederzulassung des Cystus052 Infektblockers® als Medizinprodukt zu erreichen. Dazu hat sie eine Reihe neuer, wissenschaftlicher Unterlagen vorgelegt, die bestätigen, daß Cystus052 ® keine pharmakologische Wirkung hat. „Im Gegenteil“, sagt Prof. Stephan Ludwig, „alle Untersuchungen belegen, daß Cystus052® als Medizinprodukt eingestuft werden müßte.“ Der Vorteil für das Unternehmen: „Erst mit einer Einstufung als Medizinprodukt können wir angemessen über das Produktprofil von Cystus052® informieren“ erklärt Julia Lapuse, Mitarbeiterin für Forschung und Entwicklung bei Dr. Pandalis Urheimische Medizin. Von den vielen positiven Ergebnissen der Wissenschaftler motiviert, wagte das Unternehmen 2011 einen neuen Anlauf, um die Wiederzulassung zu erreichen.

Doch das BfArM kämpft nach wie vor gegen Cystus052®, ignoriert die vielen Studien einfach. Nachdem das Institut die Zulassung als Medizinprodukt erneut ablehnte, klagte die Urheimische Medizin. Seit Monaten geht aber auch vor Gericht nichts voran. Das Bundesinstitut beantragt eine Fristverlängerung nach der anderen, die das zuständige Gericht bereitwillig gewährt.

Ziel der Petition ist es nun, das BfArM dazu zu bewegen, sich mit dem Unternehmen und den an der Cystus052®- Forschung beteiligten Wissenschaftlern an einen Tisch zu setzen und alle offenen Fragen zu klären. „Wir wollen eine faire Chance“, sagt Julia Lapuse, „die es uns als Entdecker der antiviralen Wirkung von Cistus incanus ssp. pandalis erlaubt, adäquat im Markt aufzutreten.“

Dieses Anliegen unterstützt auch Deutschlands oberster Grippeforscher, der Münsteraner Prof. Stephan Ludwig: „Wir stellen Cystus052® mittlerweile international auf Kongressen vor und alle Kollegen nehmen unsere Ergebnisse begeistert auf, nur die Behörden im eigenen Land wollen dies nicht zur Kenntnis nehmen. Für mich als Wissenschaftler ist das eine absurde Situation.“