Küken in Schredder und Gaskammer

Es ist eine bittere Niederlage für den Tierschutz: Das Verwaltungsgericht in Minden hat ein Verbot des NRW-Umweltministeriums gekippt, welches das massenhafte Töten von Hühnerküken beendet hätte. Geklagt hatten elf Brütereien, die auch weiterhin männliche Küken als „unerwünschtes Nebenprodukt“ direkt nach dem Schlüpfen mit CO2 vergasen und zerschreddern wollen. Dem Vertrauen in die deutschen Gerichte schadet diese Entscheidung sehr; ein ähnliches Urteil erlebte 2009 der Infektblocker Cystus 052® mit seiner Wirksamkeit gegen Grippe. Ein Gericht in NRW folgte wohl auch hierbei den Wünschen einer Lobby und nahm Cystus 052® den Status als Medizinprodukt weg. Solche Richter sollten aufpassen, daß nicht auch sie selbst irgendwann zu unerwünschten Nebenprodukten der Justiz werden.

VG Minden, Urteile vom 30.01.2015 – 2 K 80/14 und 2 K 83/14