Kirche und Ärzteschaft kritisieren Gesetz zur Patienten-Verfügung

Viele Debatten zur Patienten-Verfügung, die am 18. Juni 2009 vom Bundestag gesetzlich geregelt wurde, machen deutlich: Kirchen und Medizin haben ausgeprägte Interessen gerade am Ende des menschlichen Lebens. Die Kirche hofft zum Beispiel noch auf späte Einsicht oder Bekehrung und akzeptiert keine uneingeschränkte Selbstbestimmung von Patienten. Die Medizin macht während der letzten Lebensmonate die höchsten Umsätze mit Patienten insgesamt1) und lehnt eine gesetzliche Regelung zur Patienten- Verfügung ganz ab.

Angesichts der Wirklichkeit des Sterbens in unserem Land war die zurückliegende Debatte um die Selbstbestimmung von Kranken, Todkranken oder Sterbenden jedoch ein Hohn. Der Tod ist aus unserem Leben ausgegrenzt, eine Großzahl aller Menschen wird wehrlos in Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen abgeschoben, und sie sind zum absoluten Umsatzfaktor vieler Dienstleister und Hersteller degradiert worden 2). Wenn ohnehin kaum noch ein Mensch eines „natürlichen“ Todes stirbt, wenn Menschen medikamentös ruhig gestellt vor sich hin vegetieren („sauber, satt, ruhig“), dann ist der Tod zur Ware geworden. Und die Toten werden zu oft schwer zu entsorgenden Endprodukten einer menschenfernen Gesundheits- und Sozialmaschinerie. Kurzum zu von Chemikalien (Arzneimittel), giftigen Metall-Legierungen (künstliche Gelenke, Amalgam) oder elektronischen Geräten (Herzschrittmacher) überfülltem Sondermüll.

Die Urheimische Medizin fordert die Rückkehr der Menschlichkeit in die letzte Lebensphase der Menschen. Zum Beispiel durch eine Verachtung unsinniger und verantwortungsloser Hightech-Medizin und durch die Möglichkeit eines würdevollen Sterbens. Im Idealfall im Kreise von Familie und Freunden. Das Grundgesetz gibt in seinem ersten Artikel übrigens klare und auch für Kirchenleute oder Ärzte leicht verstehbare Hinweise: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

1) Schildmann J, Fahr U, Vollmann J (Hrsg.):
Entscheidungen am Lebensende in der modernen Medizin:
Ethik, Recht, Ökonomie und Klinik. Lit Verlag, Münster, 2006.
2) Gesundheitsberichterstattung des
Bundes. Krankheitskosten in Euro,
nach Alter (2006).