„Verkrankung“ – wie uns „Gesundheitskassen“ krank rechnen

Ausgangspunkt eines Milliardenskandals mit dem sich gesetzliche Krankenkassen bei uns bedienen, ist der morbiditäts-orientierte Risikostrukturausgleich („morbi- RSA“). Kurz ausgedrückt bekommt eine Krankenkasse von anderen Kassen dann Ausgleichszahlungen, wenn sie einen Patienten vorweisen kann, der mindestens eine von 80 besonders teuren Krankheiten hat (zum Beispiel Zuckerkrankheit oder Asthma). Seither werden Ärzte zunehmend von Kassen dazu aufgefordert, zum Beispiel per Telefon, ihre Patienten doch bitte schön in eine andere Krankheitsgruppe umzugruppieren, was als „Verkrankung“ bezeichnet wird. Zunehmend wird auch davon berichtet, daß Ärzte dafür geldwerte Leistungen erhalten. Patienten haben davon nichts, werden aber immer häufiger künstlich krankgerechnet.

(Goldmann W, Arzt & Wirtschaft, 2008; Unschuld PU, Vortrag Berlin, 2011)